Regeln bei Auswärtsfahrten

   
 


 

 

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Regeln bei selbst organisierten Auswärtsfahrten mit dem Bus!

1. Die Mitfahrer verpflichten sich, den Alkoholkonsum so zu kontrollieren, dass der Fahrer in keinster Weise in seiner Fahrtätigkeit eingeschränkt wird und der Bus nicht verunreinigt wird.
2. Kinder unter vierzig Jahren (sog. under40s) dürfen nur in Begleitung Erwachsener (sog. over40s) mit fahren.
3. Der Fahrpreis ist in vollem Umfang zum angegebenen Zeitpunkt zu entrichten. Bei Verspätung verfällt der Anspruch!


Regeln bei selbst organisierten Auswärtsfahrten mit dem PKW!

1. Der Fahrer verpflichtet sich, die Fahrt mit 0,00 Promille zu unternehmen.
2. Der Fahrer erhält generell freien Eintritt zu den Auswärtsspielen.
3. Die Beifahrer verpflichten sich, den Alkoholkonsum so zu kontrollieren, dass der Fahrer in keinster Weise in seiner Fahrtätigkeit eingeschränkt wird.
4. Den Anweisungen des Fahrers ist stets Folge zu leisten.
5. Der Benzinverbrauchspreis geht durch die Anzahl aller PKW-Insassen.
6. Under40s dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten Mitglieds mit fahren!


 
 

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